Die Zeitungen sind voll damit und selbst die Bild thematisiert das eher Bild-untypische Thema Leitzins . Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins vor einigen Tagen nochmal gesenkt.
Das bedeutet für alle, die eine Baufinanzierung im Auge haben oder die Möglichkeit in Betracht ziehen eine Umschuldung vorzunehmen: Zuschlagen.
Baugeldzinsen im Bereich von 4% sind absolute keine seltenheit mehr. Dabei raten viele Experten auch zu einer langen Zinsbindung über 10 bis 15 Jahren - sollte es sich dabei um einen Betrag über 50.000 Euro handeln.
Es ist kaum vorstellbar, dass der Leitzins noch weiter herunter gesetzt wird und somit kann man davon ausgehen, dass die EZB die Zins wieder hochsetzt, sobald sich die Wirtschaft wieder erholt.
Nutzen Sie diese Glück im wirtschaftlichen-Unglück und lassen Sie sich von einem Finanzierungsexperten Ihres Vertrauens beraten.
Besser noch: vergleichen Sie verschiedene Angebote.
Gute Nachrichten für alle, die sich noch an der Umweltprämie von Vater Staat bedienen wollen. Trotz einiger Gerüchte, dass im Juni Schluss mit den 2.500 Euro ist und die Prämie schmaler ausfällt. Das ist gut sein Dank nicht der Fall.
Das Budget für die Umweltprämie wird von 1,5 auf 4 Milliarden erhöht.
Was ich mich dann immer Frage. Wer zahlt den Kredit für die 4 Milliarden zurück? Nur gut, dass der Leitzins aktuell so im Keller ist.
...klingt ein eigentlich ganz gut. Gerade für die Leute, die etwas mehr verdienen kann sich ein Steuersparmodell bei der Altersvorsorge durchaus lohnen.
Die sogenannte Basisrente (Rürup Rente ) hat mehr Vorteile zu bieten, wie eigentlich bekannt ist. Die Basisrente hat sich in der Vergangenheit zu einer der Beliebtesten und auch zur bekanntesten Rentenform in der privaten Vorsorge entwickelt.
Diese Rentenform oder Altersvorsorgevariante gilt immerhin als steuerlich Günstigste ihrer Art.
Nun fragen sich viele Versicherungsnehmer gerade in den doch ungewissen Zeiten, was die eigene Rente anbelangt, ob es sich hier nicht doch um eine Strategie handelt, um diese Altersvorsorge in Form einer Basisrente an die Versicherungsnehmer zu bringen. Weiterhin kommen immer wieder die Bedenken auf, ob es denn wirklich möglich ist, durch die Basisrente gewisse Steuervorteile zu erlangen.
Die Fragen sind sicherlich berechtigt, aber völlig unbegründet, denn es ist durchaus möglich, Steuervorteile durch die Basisrente zu erlangen.
Allerdings sollte man wissen, dass die Steuerexperten die Basisrente zur ersten Schicht der privaten Altersvorsorgevarianten zählen und somit sind die gesamten gezahlten Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abzusetzen. Hier kann man davon ausgehen, dass man die Sonderausgaben als ganz spezielle Altersvorsorgeaufwendungen verbucht werden können.
Es gibt aber auch gewisse Höchstgrenzen für steuerlich absetzbare Beträge, die in diesem Fall für Ledige auf 10.000 Euro steigen und für die Verheirateten stiegen die Beträge auf 20.000 Euro.
Es sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass hier ein sehr geschmeidiger Übergang zwischen den Steuervorteilen, gerade in der Ansparphase und der Besteuerung der Rente an sich in der sogenannten Rentenphase vonstatten gehen kann. Deshalb gibt es für die Basisrente die sogenannten Übergangsfristen.
Seit 2007 ist es deshalb auch möglich, 64 % der gezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen, allerdings nicht mehr wie die angegebenen 64 %. Die steuerlich abzusetzende Höchstgrenze steigt allerdings bei der Basisrente jährlich um 2 % und dies wird noch bis ins Jahr 2025 so beibehalten.
Hallo,
eine kurze Begrüßung bevor es richtig los geht! ;-)
Hier findet ihre in der Zukunft verschiedene Verbraucher-Informationen.